Elektronische Übermittlung von Meldungen bezüglich Minderjähriger
Seit dem 31. Juli 2023 ist es infolge der Reform des Zivilrechts (bekannt als „Cartabia-Reform“) verpflichtend, Meldungen und Berichte über Gefährdungssituationen von Minderjährigen mittels des elektronischen Zivilprozesses (PCT - Processo Civile Telematico) zu übermitteln.
Diese Regelung gilt für alle institutionellen Ansprechpartner, einschließlich Schulen, Gemeinden, Sozial- und Gesundheitsdienste, Polizeikräfte, Erziehungseinrichtungen, Wohngemeinschaften und aller weiteren Beteiligten an Zivilverfahren betreffend Minderjährige.
Voraussetzungen und Verfahren für den Zugang zum PCT
Um Schriftsätze und Mitteilungen über das Processo Civile Telematico (Telematisches Zivilverfahren) übermitteln zu können, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Antrag auf Registrierung
Senden Sie einen formellen Antrag auf Registrierung an das Justizministerium über ZEP (zertifizierte E-Mail-Adresse):
Verwenden Sie dabei die Formulare, die unter folgender Adresse verfügbar sind:
https://pst.giustizia.it/PST/it/dettaglio_schede_utente.page?contentId=ACC532&modelId=12#
2. Zugang zum Portal für Telematische Dienste
Nach erfolgreicher Registrierung kann die Einrichtung auf das Portal für Telematische Dienste (PST – Portale die Servizi Telematici) zugreifen, um:
- die offizielle ZEP-Adresse einzutragen oder zu aktualisieren,
- die zuständigen Ansprechpartner für die Einreichung von Dokumenten zu berechtigen.
3. Registrierung des Personals im ReGIndE (Registro Generale degli Indirizzi Elettronici)
Es ist möglich, die Mitarbeitenden, die zur Übermittlung und/oder Einsichtnahme von Dokumenten über das PCT berechtigt werden sollen, im Allgemeinen Register der Elektronischen Adressen (ReGIndE) zu registrieren.
4. Übermittlung der Dokumente über das PCT
Die praktischen Anleitungen zur Erstellung und Übermittlung der Dokumente sind auf folgender Seite verfügbar:
- VADEMECUM hier herunterladen
Verwendung der Zertifizierten E-Mail-Adresse (ZEP) - Übergangsweise
Die Übermittlung von Dokumenten per ZEP ist nur übergangsweise zulässig, und zwar bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens zum PCT – und ausschließlich in Fällen äußerster Dringlichkeit.
In solchen Fällen sind die Dokumente ausschließlich an folgende ZEP-Adresse zu senden:
civile.procmin.bolzano@giustiziacert.it
Nach Abschluss des Registrierungsverfahrens darf die ZEP nicht mehr für die Übermittlung von Mitteilungen oder Berichten verwendet werden.