Der leitende Staatsanwalt:
Dem Leiter des Gerichtsamtes obliegen die Leitung und die Vertretung des Amtes gegenüber institutionellen Stellen sowie den Vertretern anderer Gerichtsbehörden. Er ist außerdem zuständig für den Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Effizienz und Ordnungsmäßigkeit der gerichtlichen Tätigkeit sicherzustellen. Neben den organisatorischen Aufgaben übt der leitende Staatsanwalt auch die Funktion der Anklagebehörde aus und bearbeitet sowohl Zivil- als auch Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwaltschaft fallen.
Der stellvertretende Staatsanwalt:
Nimmt die Anklagefunktion in Straf- und Zivilsachen wahr, in denen Minderjährige beteiligt sind. Er ist insbesondere zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Straftaten, die durch Minderjährige begangenen wurden. Im zivilrechtlichen Bereich handelt er zum Schutz von Minderjährigen, die infolge von Missbrauch, familiärer Gewalt oder elterlicher Vernachlässigung einer Kindeswohlgefährdung ausgesetzt sind. Des Weiteren ist er befugt, beim Jugendgericht Anträge auf Erlass von Maßnahmen zu stellen, insbesondere hinsichtlich der Anvertrauung von Minderjährigen an den Sozialdienst, der Verwirkung der elterlichen Verantwortung und der Feststellung zur Adoptionsfreigabe
Unterstützende Dienststellen:
Die Tätigkeit der Jugendstaatsanwaltschaft wird durch Verwaltungsbüros unterstützt, die eine ordnungsgemäße Abwicklung und Effizienz der Verfahren gewährleisten. Im Einzelnen:
- das Zivilsekretariat: ist zuständig für die Bearbeitung von Meldungen über Gefährdungssituationen von Minderjährigen, die auf mangelnde Kompetenz oder Desinteresse vonseiten der Eltern zurückzuführen sind.
- das Strafsekretariat: ist zuständig für die Verwaltung der Strafakten betreffend Straftaten, die von Minderjährigen begangen wurden, und zwar von der Phase der Vorermittlungen bis zum gerichtlichen Verfahren.
- das Sekretariat für Verwaltung und Buchhaltung: befasst sich mit der internen Organisation des Amtes sowie mit sämtlichen buchhalterischen und verwaltungstechnischen Aufgaben in Bezug auf Struktur, Ausstattung und Personal.
Die Gerichtspolizei:
Bei der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht sind spezialisierte Einheiten der Staatspolizei, der Carabinieri und der Finanzpolizei und der Stadtpolizei Bozen im Einsatz, die unter der fachlichen Leitung des Staatsanwalts tätig sind. Das Personal der Gerichtspolizei führt vom Staatsanwalt beauftragte Ermittlungen durch und arbeitet eng mit den Sekretariaten bei der Ausübung ihrer Aufgaben zusammen.