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Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen ist ein Gerichtsamt, das Kompetenzen im Straf- und im Zivilbereich ausübt. Im Strafbereich leitet und führt das Amt – durch den Staatsanwalt und den stellvertretenden Staatsanwalt – die Strafverfolgung für alle von Minderjährigen im Gerichtsbezirk Bozen begangenen Straftaten. Im Zivilbereich nimmt die Jugendstaatsanwaltschaft im Verfahren vor dem Jugendgericht die zivilrechtliche Vertretung zum Schutz Minderjähriger wahr.
Der strafrechtliche Bereich betrifft Fälle, in denen ein Minderjähriger eine Straftat begangen hat.
Der zivilrechtliche Bereich hingegen betrifft Situationen, in denen ein Minderjähriger Schutz benötigt, zum Beispiel wenn er in schwierigen oder gefährdenden familiären Verhältnissen lebt.
Im strafrechtlichen Bereich ist die Jugendstaatsanwaltschaft für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zuständig, die von Minderjährigen begangen wurden. Dabei achtet sie jedoch zugleich auf den Schutz der Rechte des Minderjährigen im Strafverfahren und fördert Verfahrensentscheidungen, die auf seine Erziehung abzielen.
In solchen Fällen kann die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht zivilrechtlich tätig werden, um die Minderjährigen zu schützen.
Zum Beispiel ist dies der Fall, wenn Erwachsene Straftaten begehen, die Minderjährige betreffen, etwa bei Misshandlungen innerhalb der Familie, bei denen Minderjährige Opfer oder auch Zeugen sind, oder wenn ein Erwachsener Drogenhandel im häuslichen Umfeld betreibt usw.
Im zivilrechtlichen Bereich schützt die Jugendstaatsanwaltschaft Minderjährige, die aufgrund des Verhaltens ihrer Eltern benachteiligt sind. Zum Beispiel: wenn die Eltern ihrer Pflicht, für die Schulbildung der Kinder zu sorgen, nicht nachkommen, indem sie diese weder auf eine öffentliche, private noch auf eine Heimschule schicken; wenn die Eltern sich nicht um die Betreuung ihrer Kinder kümmern, insbesondere um deren gesundheitliche Bedürfnisse, Grundbedürfnisse (Ernährung, Unterkunft, Kleidung) oder deren moralische Bedürfnisse und Bestrebungen; wenn die Eltern ihre Kinder vernachlässigen oder verlassen.
Jeder, der Kenntnis von einem Missbrauch oder einer Kindeswohlgefährdung hat, kann dies der Jugendstaatsanwaltschaft, den Sozialdiensten oder der Gerichtspolizei melden.
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