Sie regeln die Formen der Zusammenarbeit mit allen Behörden und Einrichtungen, die mit der Staatsanwaltschaft beim Jugengericht kooperieren, im Hinblick auf eine rationelle Koordinierung der Ressourcen und eine immer effizientere und wirksamere Ermittlungstätigkeit durch die schrittweise Herausbildung guter organisatorischer Praktiken.
Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb Südtirol, der Staatsanwaltschaft beim ordentlichen Landesgericht und der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen zur Umsetzung des Codice Rosso (Gesetz 19. Juli 2019, Nr. 69, abgeändert durch Gesetz 27.09.2021, Nr. 134)
(Prot. Nr. 182/2025 – vom 31.03.2025)
Regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsbetrieb und den Staatsanwaltschaften zur Umsetzung der Bestimmungen des Codice Rosso, mit dem Ziel der Koordination und des raschen Schutzes der Opfern von Gewalt und Missbrauch.
Einvernehmensprotokoll zur Identifikation, Betreuung und zum Schutz von Opfern von Menschenhandel und/oder schwerer Ausbeutung
(Prot. Nr. 745/2024 – vom 06.12.2024)
Fördert bewährte Verfahren zur Aufdeckung des Menschenhandels und zum Schutz der Opfer, indem rechtzeitig geeignete Schutz- und Hilfsmaßnahmen für Erwachsene und Minderjährige ergriffen werden.
Richtlinie im Einvernehmen mit dem Jugendgericht bezüglich der Fremdunterbringung von Minderjährigen, gerichtet an die Sozialdienste, Fachambulatorien und Aufnahmeeinrichtungen für Minderjährige
(Prot. Nr. 418/2024 – vom 07.05.2024)
Fördert die Zusammenarbeit zwischen den lokalen Einrichtungen, die für die Betreuung von Minderjährigen in Fremdplatzierung zuständig sind, und liefert praktische Hinweise sowie rechtliche Klarstellungen.
Ausweitung der sozialmedizinischen Betreuung durch örtliche Gesundheitsinstitute und den Nationalen Gesundheitsdienst auf das Jugendstrafverfahren (Gesetz Nr. 159/2023)
(Prot. Nr. 766/2023 – vom 22.12.2023)
Enthält Erläuterungen zur Möglichkeit der Justizbehörde, in allen Verfahrensstufen neben den Jugendstrafdiensten auch die sozialen und gesundheitlichen Dienste der lokalen Behörden und des nationalen Gesundheitsdienstes in Anspruch zu nehmen.
Einvernehmensprotokoll mit der ordentlichen Staatsanwaltschaft zum Koordinieren der Ermittlungen im Bereich Codice Rosso
(Prot. Nr. 5/2023.I – vom 27.07.2023)
Sichert die Koordination und den raschen Informationsaustausch bei Ermittlungen zu Codice Rosso-Delikten, die Eltern oder minderjährige Opfer betreffen.
Einvernehmensprotokoll zur Unterstützung der Schulpflicht mit der Autonomen Provinz Bozen, Familienabteilung, Schulleitungen, Gemeindeverband Bozen, Polizeipräsidium und Provinzkommando der Carabinieri
(Prot. Nr. 529/2022 – vom 24.05.2022)
Definiert verschiedene Fälle des Schulabbruchs und die Verfahren, die von Gemeinden, Schulen, Sozialdiensten und der Jugendstaatsanwaltschaft anzuwenden sind.
Richtlinie für die Ordnungskräfte bezüglich unbegleiteter minderjähriger ausländischer Personen (MSNA)
(Prot. Nr. 212/2021 – vom 22.03.2021)
Erläutert die zu befolgenden Verfahrensweisen bei der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer, definiert Fälle, in denen der diensthabende Staatsanwalt zu kontaktieren ist, und stellt Kontaktadressen für Notaufnahmeeinrichtungen bereit.
Einvernehmensprotokoll – „Ausübung des Zugangsrechts zum Abhörarchiv durch in Art. 89bis Abs. 3 der Durchführungsbestimmungen zur Strafprozessordnung (disp. att. c.p.p.) genannte Personen“
(Prot. Nr. 2487/2020 – vom 27.11.2020)
Regelt den Zugang zum Abhörarchiv durch berechtigte Personen und gewährleistet Transparenz sowie korrekten Umgang mit den Informationen.
Vereinbarung zwischen ordentlicher Staatsanwaltschaft, Jugendstaatsanwaltschaft, Autonomer Provinz Bozen und Schulleitungen zu den Melde-/Anzeigeverfahren an die ordentliche und Jugendjustizbehörde
(Prot. Nr. 22.I/2019 – vom 05.12.2019)
Legt einheitliche Leitlinien für die Meldung und Anzeige von von Schulmitarbeitern zu verfolgende Straftaten oder Anzeichen von Kindeswohlgefährdung in problematischen familiären Umfeldern fest.
Koordinierungsvereinbarung zwischen den Staatsanwaltschaften des Bezirks Trient im Bereich Strafberufung
(Prot. Nr. 413 – vom 03.05.2018)
Regelt die Koordination zwischen den Staatsanwaltschaften bei der Ausübung der konkurrierenden Berufungsbefugnis in Strafsachen.