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Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen

Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen

Über uns

Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht spielt eine grundlegende Rolle im Schutz der Rechte Minderjähriger und verfügt über Zuständigkeiten, die durch die geltenden Rechtsvorschriften in folgenden Bereichen zugewiesen sind:

  • im strafrechtlichen Bereich: Sie befasst sich mit Straftaten, die von Minderjährigen im Alter zwischen vierzehn und achtzehn Jahren begangen werden. Für Minderjährige unter vierzehn Jahren gilt in unserem Rechtssystem der Grundsatz, dass diese strafrechtlich nicht verfolgt werden können, sie bleiben jedoch weiterhin Gegenstand anderer zivil- oder verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, die auf die Wiedereingliederung abzielen.
  • im zivilrechtlichen Bereich: Wenn sich Minderjährige in einer Situation der Gefährdung oder der Benachteiligung befinden, kann die Jugendstaatsanwaltschaft Initiativen zum Schutz von deren Interessen auch durch Anträge an das Jugendgericht einleiten.

Gebrauch der deutschen Sprache: Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen, die 1996 eingerichtet wurde, arbeitet in einem Grenzgebiet, das durch das Zusammenleben historischer Sprachgruppen – die italienische, deutsche und ladinische – gekennzeichnet ist. Die deutsche Sprache wird der italienischen gleichgestellt, gemäß den Durchführungsbestimmungen des Sonderstatuts für die Region Trentino-Südtirol (D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 ff.), um sicherzustellen, dass alle an das Jugendstrafverfahren beteiligten Parteien diesen verstehen und aktiv daran teilnehmen können.

Um die Struktur des Amtes kennenzulernen, klicken Sie hier

 

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