Vereinbarung zwischen dem Sanitätsbetrieb Südtirol, der Staatsanwaltschaft beim ordentlichen Landesgericht und der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht Bozen zur Umsetzung des Codice Rosso (Gesetz 19. Juli 2019, Nr. 69, abgeändert durch Gesetz 27.09.2021, Nr. 134)
(Prot. Nr. 182/2025 – vom 31.03.2025)
Regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Sanitätsbetrieb und den Staatsanwaltschaften zur Umsetzung der Bestimmungen des Codice Rosso, mit dem Ziel der Koordination und des raschen Schutzes der Opfern von Gewalt und Missbrauch.