Bezugsbestimmungen
Für dieses Gerichtsamt ist keine Verfahrensart vorgesehen
KONTAKTDATEN DER ZUSTÄNDIGEN STELLE
Bezugsbestimmungen
Es gibt keine Dienststelle, die für die Verwaltung, Gewährleistung und Überprüfung der Datenübermittlung oder des direkten Datenzugangs seitens der Behörden, die die Daten von Amts wegen einholen und die Kontrollen der Ersatzerklärungen durchführen, zuständig ist